AGB

1 Allgemeiner Geltungsbereich

(1)   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2)   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3)   Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

(4)   Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Vertragsteile berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

(5)   Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für anderweitig getroffene Liefervereinbarungen. Diese müssen nach Erscheinen der Preisliste neu verhandelt werden.

(6)  Die in der Preisliste enthalten Preise sind auf Basis der Rohstoff- und Vorlieferantenpreise Stand 31.12.2016 kalkuliert. Sollte bei einzelnen Artikeln und / oder Artikelgruppen die Rohstoff- und / oder Vorlieferantenpreise angehoben werden, behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor.

2 Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigungen

(1)   Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2)   An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(3)   Mit der vom Besteller unterschriebenen Bestellung kommt der Vertrag zustande.

(4)   Die angegebenen technischen Daten bezüglich der Leistungen, Maße und Gewichte stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.

(5)   Für den Käufer zumutbare Konstruktions- oder Formänderungen des Kaufgegenstandes seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücksendungen, Rabatte

(1)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Zustellgebühren und besondere Versandformen gehen zu Lasten des Käufers.

(2)   Ab einem Nettowarenwert von 150,00 EUR innerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung frei Haus. Generell wird eine Verpackungspauschale von 2,50 € pro Paket erhoben und berechnet. Alle Länder innerhalb der EU werden ab Werk beliefert und die entstehenden Versandkosten trägt der Käufer. Die Höhe der Portokosten richtet sich nach den Preisen unseres Transportdienstleisters.

Aus abwicklungstechnischen Gründen werden Rückstände pro Auftrag unter 20,00 EUR nicht mehr bearbeitet und sofort storniert. Es erfolgt hierzu ein gesonderter Hinweis auf den beiliegenden Versandpapieren.

(3)   Bei Erstbestellung sind wir zu Lieferungen gegen Vorauskasse berechtigt. Gleiches gilt für Käufer deren schlechte Zahlungsweise auf eine nicht ausreichende Bonität schließen lassen.

(4)   Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.

(5)   Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(6)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung ein.

(7)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(8)   Rücksendungen, gleich aus welchem Grund, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch uns.

(9)   Rabatte und/oder Nachlässe werden nicht gewährt. Sie bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

(10) Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig.

4 Lieferzeit

(1)   Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Angegebene Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung störungsfreier Produktion und ausreichende Versorgung mit den entsprechenden Materialien. Störungen im Betriebsablauf bei uns oder bei unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfaltspflicht nicht zu vermeiden sind, berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dann entfällt unsere Lieferpflicht, ohne dass wir hierzu zur Schadensersatzpflicht verpflichtet wären.

(2)   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3)   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4)  Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten

(1)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2)   Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

6 Mängelhaftung

(1)   Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Erkennbare Mängel, Beschaffenheits- und Mengenabweichungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen

(3)  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5)   Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(6)   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt und finden keine Anwendung.

(7)   Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8)   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(9)   Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

7 Gesamthaftung

(1)   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2)   Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3)   Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)   Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2)  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Auf Verlangen hat uns der Kunde im Falle eines vorläufigen oder eröffneten Insolvenzverfahren, bei Liquidation o. ä. Fällen, die Ware unverzüglich herauszugeben. Einem Verfügungsrecht durch Dritte (Insolvenzverwalter o. ä.) wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(3)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt.

9 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1)   Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.